Allgemeine Geschäftsbedingungen der NexTao GmbH
Version 2.0 – Stand: 21.05.2026
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen der NexTao GmbH ausgeschlossen.
- Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NexTao GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf (nachfolgend „NexTao“), gelten für alle Verträge, die zwischen NexTao und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, NexTao stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn NexTao das Angebot des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
- Vertragstypen
Mit der NexTao GmbH können Auftraggeber folgende Vertragsarten abschließen:
2.1 Werkvertrag
Unter einen Werkvertrag fallen insbesondere:
Erstellung von Webseiten und Online-Shops
Gestaltung von Grafiken (digital oder für den Druck, z. B. Banner, Flyer, Plakate, Broschüren)
Erstellung oder Schnitt von Videos
Besonderer Hinweis bei Redesign: Eine Neugestaltung oder Überarbeitung einer Webseite oder eines Online-Shops kann dazu führen, dass sich die Suchmaschinenpositionierung vorübergehend oder dauerhaft verändert. NexTao übernimmt hierfür keine Haftung.
2.2 Dienstleistungsvertrag
Unter einen Dienstleistungsvertrag fallen insbesondere:
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Social-Media-Kampagnen
Pressemitteilungs-Kampagnen
Gemischte Werbekampagnen
Besonderer Hinweis zu SEO: NexTao erbringt SEO-Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg (insbesondere eine konkrete Suchmaschinenpositionierung) ist nicht geschuldet. NexTao übernimmt keine Haftung für Verschlechterungen der Positionierung, die auf Änderungen der Suchalgorithmen oder sonstigen außerhalb des Einflussbereichs von NexTao liegenden Umständen beruhen.
2.3 Hosting- und Pflegevertrag
NexTao übernimmt im Rahmen eines gesonderten Hosting-Vertrags die technische Speicherung, Aktualisierung und Pflege der Domain sowie der Webseite/des Online-Shops. Rechtliche Aktualisierungen der Webseiteninhalte sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrags und verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.
2.4 Kostenpflichtiger Beratungstermin
Vor Beginn jedes Projekts (Webseiten, Online-Shops, Offline-Präsentationen, Videoproduktion etc.) ist ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch mit NexTao obligatorisch. Ausgenommen sind kleinere Grafikdesign-Aufgaben mit klar definiertem Briefing.
Das Beratungsgespräch umfasst bis zu drei Stunden und behandelt insbesondere:
Projektziel und -strategie
Projektdauer und -budget
Zielgruppen- und Wettbewerbsanalyse
Identifikation benötigter Inhalte
Design- und Markenfragen
Das Beratungsgespräch wird ausschließlich telefonisch oder per Videocall durchgeführt. Die Kosten sind vom Auftraggeber vorab zu begleichen. Details zur Durchführung und Vergütung werden individuell im Vertrag geregelt.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsoptionen
Nach Vertragsschluss und Projektbeginn stehen dem Auftraggeber folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:
Vollzahlung: Begleichung des Gesamtbetrags in einer einzigen Zahlung.
Ratenzahlung: Zahlung in vertraglich vereinbarten Raten. Anzahl, Höhe und Zahlungsziele werden im Einzelvertrag festgelegt.
3.2 Kündigung bei Ratenzahlung
Kündigt der Auftraggeber einen Ratenzahlungsvertrag vorzeitig, hat NexTao Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann NexTao die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 BGB analog). Die genaue Abrechnung erfolgt schriftlich innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Kündigung.
Hinweis: Eine pauschale Fälligstellung des gesamten Restbetrags bei Kündigung ist in B2B-Verhältnissen zwar möglich, sollte jedoch individuell vertraglich vereinbart werden, um Anfechtungsrisiken zu minimieren. Bitte anwaltlich prüfen lassen.
3.3 Vorkasse bei Drittanbieterleistungen
Bestimmte Leistungen (z. B. Programmierplugins, Lizenzen, Bildmaterial, Werbebuchungen bei Drittanbietern) erfordern eine Vorauszahlung per Überweisung. Diese Kosten können nicht in Raten beglichen werden. Details werden im Einzelvertrag schriftlich festgehalten.
3.4 Zahlungsmittel
Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das im Vertrag angegebene Bankkonto oder via PayPal (es gelten die AGB von PayPal Europe). Andere Zahlungsformen werden nicht akzeptiert.
3.5 Fälligkeit und Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist NexTao berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Verträge können für folgende Laufzeiten abgeschlossen werden: monatlich, quartalsweise, halbjährlich, 12 Monate oder 24 Monate.
4.2 Die Kündigungsfristen sowie etwaige Mindestlaufzeiten werden im Einzelvertrag geregelt.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NexTao insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Zahlungen in Verzug bleibt.
- Fristen, Abnahme und Mängel
5.1 Leistungsfristen
Die Fertigstellungsfrist für das jeweilige Werk oder die Dienstleistung wird im Einzelvertrag schriftlich festgelegt. Gerät NexTao in Verzug, hat der Auftraggeber NexTao zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor weitergehende Rechte geltend gemacht werden können.
Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen (z. B. Bereitstellung von Inhalten, Freigaben, Rückmeldungen) nicht fristgerecht erbringt.
5.2 Abnahme
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk schriftlich abzunehmen – per E-Mail an info@nextao.de. Mündliche Abnahmen sind nicht zulässig.
Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung schriftlich ab und benennt keine konkreten Mängel, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
5.3 Mängelanzeige und Nacherfüllung
Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme schriftlich unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. NexTao hat das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 10 Werktagen. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Content-Bereitstellung
Nach Freigabe des ersten Entwurfs ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Fertigstellung benötigten Materialien (Fotos, Bilder, Videos, Texte, Impressumsangaben, AGB etc.) fristgerecht und vollständig an NexTao zu übermitteln. Verzögerungen, die auf verspäteter Materiallieferung beruhen, gehen nicht zu Lasten von NexTao.
6.2 Content-Qualität
Fotos, Bilder und Videos sind in hoher Auflösung bereitzustellen. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass alle bereitgestellten Materialien den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. NexTao übernimmt keine Haftung für Fehler oder Rechtsverletzungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien beruhen.
6.3 Druckdateien
Liefert der Auftraggeber eine fertige Druckdatei, die NexTao lediglich in den Druck gibt, trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Qualität des Druckergebnisses. Erstellt NexTao die Druckdatei, trägt NexTao die Verantwortung für daraus resultierende Mängel.
6.4 Prüfungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle grafischen und textlichen Inhalte – insbesondere Rechtstexte (Datenschutzerklärung, Impressum, AGB) – vor Veröffentlichung selbst oder durch einen Fachanwalt zu prüfen. Änderungswünsche sind schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
6.5 Regelmäßige Inhaltskontrolle
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Webseite/den Online-Shop regelmäßig auf Vollständigkeit, Funktionalität, rechtliche Konformität und Darstellung zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Zahlungsprozesse bei Online-Shops.
- Kommunikation
7.1 Rechtsverbindliche Erklärungen (insbesondere Auftragserteilungen, Abnahmen, Mängelanzeigen, Kündigungen) bedürfen der Schriftform und sind per E-Mail an info@nextao.de zu richten.
7.2 Informelle Kommunikation (z. B. über WhatsApp oder sonstige Messenger) entfaltet keine rechtsverbindliche Wirkung, sofern die betreffende Erklärung nicht nachträglich schriftlich per E-Mail bestätigt wird.
- Rechteübertragung und geistiges Eigentum
8.1 Eigentumsvorbehalt
Alle von NexTao erbrachten Leistungen (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Webseitengestaltung, Videos etc.) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung im Eigentum von NexTao. Gerät der Auftraggeber in Insolvenz, bevor die vollständige Zahlung erfolgt ist, hat NexTao das Recht, erbrachte Leistungen zurückzufordern.
8.2 Rechteübertragung nach vollständiger Zahlung
Nach vollständiger Zahlung überträgt NexTao dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen.
8.3 Nutzungsbeschränkung
Alle von NexTao erstellten oder bereitgestellten Medien und Inhalte dürfen ausschließlich für das spezifische Projekt verwendet werden, für das sie erstellt wurden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung für andere Projekte oder Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von NexTao untersagt.
Ausnahme: Unveränderte Logo-Grafiken darf der Auftraggeber unbegrenzt und unabhängig vom ursprünglichen Verwendungszweck für eigene Zwecke nutzen, sofern das Original-Design nicht verändert wird.
8.4 Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
Der Auftraggeber versichert, über alle erforderlichen Rechte und Lizenzen für die von ihm bereitgestellten Inhalte zu verfügen, und stellt NexTao von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung dieser Inhalte entstehen.
8.5 Keine Rechtsberatung
NexTao bietet keine Rechtsberatung. Auf Wunsch kann NexTao die Erstellung von Rechtstext-Entwürfen (z. B. Datenschutzerklärung, Impressum, AGB) durch Drittanbieter veranlassen. Diese Entwürfe sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich oder durch einen Fachanwalt zu prüfen.
- Bearbeitung, Wartung und Updates
9.1 Automatisierte Updates
NexTao führt automatisierte Updates für CMS-Systeme und Plugins durch. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Auftraggeber ausdrücklich keine Updates wünscht, den Wechsel auf ein modernes CMS ablehnt oder Updates nachweislich Fehler verursachen.
9.2 Rechtstexte
Automatisierte Aktualisierungen von Rechtstexten erfolgen nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rechtstexte regelmäßig auf Aktualität und Konformität zu prüfen. Auf schriftlichen Auftrag kann NexTao die Aktualisierung durch Drittanbieter veranlassen; NexTao übernimmt hierfür keine Gewähr für die Rechtssicherheit der aktualisierten Texte.
9.3 Änderungen durch den Auftraggeber
Vor eigenen Änderungen an der Webseite/dem Online-Shop hat der Auftraggeber NexTao schriftlich zu informieren, damit ein Backup erstellt werden kann. NexTao übernimmt keine Gewähr für Funktionalität und Vollständigkeit nach eigenmächtigen Änderungen des Auftraggebers.
9.4 Änderungen durch NexTao
Kleinere Änderungen werden auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag) umgesetzt. Bei größeren Änderungen wird die Frist individuell abgestimmt.
- Übergabe und Administration durch den Auftraggeber
Sobald der Auftraggeber die Zugangsdaten zur Webseite/zum Online-Shop anfordert und übernimmt, liegt die volle Verantwortung für Funktionalität, Aktualisierung, rechtliche Konformität und alle Inhalte beim Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt NexTao von jeglicher Haftung für Schäden frei, die aus einer Nutzung oder Veränderung nach der Übergabe entstehen.
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Soweit NexTao im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die DSGVO – einzuhalten.
- Haftung
12.1 NexTao haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
12.2 Im Übrigen haftet NexTao nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nettovergütung.
12.3 Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Für Leistungen von Drittanbietern (z. B. Hosting-Anbieter, Plugin-Hersteller, Werbenetzwerke) übernimmt NexTao keine Haftung.
- Änderungen dieser AGB
13.1 NexTao behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, sofern dies aus sachlichem Grund erforderlich ist (z. B. gesetzliche Änderungen).
13.2 Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. NexTao wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
- Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand.
14.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.4 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Version 2.0 – Entwurf erstellt am 21.05.2026
Dieser Entwurf ersetzt nicht die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Es wird empfohlen, diesen Entwurf vor Verwendung anwaltlich prüfen zu lassen.